AGB / Reisebedingungen der earlybirdgolf GmbH

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und der Firma earlybirdgolf GmbH im Buchungsfall zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651 a-m BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4-11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus.

Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.

1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES

1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde earlybirdgolf GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
Schriftliche oder per Telefax übermittelte Buchungen sollen mit dem Buchungsformular von earlybirdgolf GmbH erfolgen.
Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung von earlybirdgolf GmbH beim Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird earlybirdgolf GmbH dem Kunden schriftlich die Reisebestätigung übermitteln. Hierzu ist earlybirdgolf GmbH nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch den Kunden weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.4. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot von earlybirdgolf GmbH vor, an das earlybirdgolf GmbH für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde earlybirdgolf GmbH innerhalb dieser Frist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.

2. BEZAHLUNG

Mit Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k Abs. 3 BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 4 bis 6 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5. genannten Grund abgesagt werden kann.
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,00 nicht, darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. (§ 651 k Abs. 6 Nr. 2 BGB)

3. LEISTUNGEN

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt, im Angebot bzw. auf der Internetseite von earlybirdgolf GmbH und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung.
earlybirdgolf GmbH behält sich ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung zu informieren ist.

4. PREISERHÖHUNG

4.1. earlybirdgolf GmbH behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen.
4.2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber earlybirdgolf GmbH erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.
4.3. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für earlybirdgolf GmbH verteuert hat.
4.4. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat earlybirdgolf GmbH den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn earlybirdgolf GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von earlybirdgolf GmbH über die Preiserhöhung gegenüber earlybirdgolf GmbH geltend zu machen.

5. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN VOR REISEBEGINN / STORNOKOSTEN

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber earlybirdgolf GmbH unter der in diesen Bedingungen angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei earlybirdgolf GmbH.
5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert earlybirdgolf GmbH den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann earlybirdgolf GmbH, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zu Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen.
5.3. earlybirdgolf GmbH hat diesen Entschädigungsanspruch zeitlich gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendung und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen berücksichtigt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Kunden wie folgt berechnet:
Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften oder Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter)
Bis 30 Tage vor Reiseantritt 20%
Vom 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
Vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 40%
Vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 60%
Ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80%
Ab dem 1. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Nichtanreise 90%
Bus- und Bahnreisen, Eigenanreisen
Bis 45 Tage vor Reiseantritt 10%
Vom 44. bis 22. Tag vor Reiseantritt 30%
Vom 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
Vom 14. bis 7. Tage vor Reiseantritt 75%
Ab dem 7. Tag und bei Nichtanreise 80%
Ab dem 1. Tag vor Reiseantritt bzw. bei Nichtanreise 90%
5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, earlybirdgolf GmbH nachzuweisen, dass dieser überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von ihr geforderte Pauschale.
5.5. earlybirdgolf GmbH behält sich vor, an Stelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist earlybirdgolf GmbH verpflichtet, die geforderte Entschädigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.6. Dem Kunden wird bei Abschluss eine Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit dringend empfohlen.
5.7. Das Recht des Kunden entsprechend der Bestimmungen des § 651 b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

6. UMBUCHUNG

6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, des Golfplatzes, der Beförderungsart, (Umbuchung) besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auch Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann earlybirdgolf GmbH bis zu den bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe ein Umbuchungsentgelt von € 150,- bei Linienflügen pro Kunden erheben.
6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziff. 4 dieser Reisebedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. RÜCKTRITT VON EARLYBIRDGOLF WEGEN NICHTERREICHENS EINER MINDESTTEILNEHMERZAHL

7.1. earlybirdgolf GmbH kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindesteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch earlybirdgolf GmbH muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein
b) earlybirdgolf GmbH hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen
c) earlybirdgolf GmbH ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von earlybirdgolf GmbH später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn earlybirdgolf GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch earlybirdgolf GmbH dieser gegenüber geltend zu machen.
7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reispreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

8. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH EARLYBIRDGOLF GMBH

earlybirdgolf GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
8.1 Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von earlybirdgolf GmbH nachhaltig stört oder sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt earlybirdgolf GmbH, so behält diese den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.2 Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
earlybirdgolf GmbH kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:
a) Die Mindesteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch earlybirdgolf GmbH muss in der konkreten Reiseausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für alle Reisen oder bestimmte Arten von Reisen, in einem allgemeinen Kataloghinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung angegeben sein
b) earlybirdgolf GmbH hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Prospektangaben zu verweisen
c) earlybirdgolf GmbH ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
d) Ein Rücktritt von earlybirdgolf GmbH später als 4 Wochen vor Reisebeginn ist unzulässig.
e) Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn earlybirdgolf GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise durch earlybirdgolf GmbH dieser gegenüber geltend zu machen.
f) Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reispreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9. OBLIEGENHEITEN DES KUNDEN/GEWÄHRLEISTUNG

9.1. Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit earlybirdgolf GmbH wie folgt konkretisiert:
a) Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Vertretung von earlybirdgolf GmbH (Reiseleitung, Agentur) anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.
b) Über die Person, die Erreichbarkeit und die Kommunikationsdaten der Vertretung von earlybirdgolf GmbH wird der Reisende spätestens mit Übersendung der Reiseunterlagen informiert.
c) Ist nach den vertraglichen Vereinbarungen eine örtliche Vertretung oder Reiseleitung nicht geschuldet, so ist der Reisende verpflichtet, Mängel unverzüglich direkt gegenüber earlybirdgolf GmbH unter der nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.
earlybirdgolf GmbH
Reichsdorfstraße 49
97526 Sennfeld
d) Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.2. Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern sind nicht befugt und von earlybirdgolf GmbH nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder Ansprüche gegen earlybirdgolf GmbH anzuerkennen.
9.3. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.4. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt und leistet earlybirdgolf GmbH innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der earlybirdgolf GmbH erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.
Die Kündigung ist erst zulässig, wenn earlybirdgolf GmbH oder, soweit vorhanden und vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten (Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von earlybirdgolf GmbH oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
9.5. Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den earlybirdgolf GmbH nicht zu vertreten hat.

10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

10.1. Die vertragliche Haftung von earlybirdgolf GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) Soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder
b) Soweit earlybirdgolf GmbH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2. earlybirdgolf GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angaben des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von earlybirdgolf GmbH sind.
earlybirdgolf GmbH haftet jedoch
für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise beinhalten, wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von earlybirdgolf GmbH ursächlich geworden ist.
Eine etwaige Haftung von earlybirdgolf GmbH wegen der Verletzung von Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehenden Regelungen unberührt.

11. MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12. AUSSCHLUSS VON ANSPRÜCHEN UND VERJÄHRUNG

12.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalt eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber earlybirdgolf GmbH unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.
Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Diese Frist gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen, wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651 c Abs. 3, 651 d, 651 e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.
12.2. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von earlybirdgolf GmbH oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von earlybirdgolf GmbH beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von earlybirdgolf GmbH oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von earlybirdgolf GmbH beruhen.
12.3. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.
12.4. Die Verjährung nach Ziffer 9.2 und 9.3 beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte.
12.5. Schweben zwischen dem Reisenden und earlybirdgolf GmbH Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umständen, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder earlybirdgolf GmbH die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

13. INFORMATIONEN ZUR IDENTITÄT AUSFÜHRENDER LUFTFAHRTUNTERNEHMEN

13.1. earlybirdgolf GmbH informiert den Kunden entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.
13.2. Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist earlybirdgolf GmbH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald earlybirdgolf GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird er den Kunden informieren.
13.3. Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird earlybirdgolf GmbH den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.
13.4. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedsstaaten untersagt ist.), ist auf den Internet-Seiten von earlybirdgolf GmbH abrufbar und in den Geschäftsräumen von earlybirdgolf GmbH einzusehen.

14. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.

15. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

15.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und earlybirdgolf GmbH findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
15.2. Der Kunde kann earlybirdgolf GmbH nur an deren Sitz verklagen.
15.3. Für Klagen von earlybirdgolf GmbH gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von earlybirdgolf GmbH vereinbart.
15.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften